Besonderheiten im Verkehrsrecht:
Was tun beim Verkehrsunfall? Im Vorhinein sollte ein vorliegender Schaden immer durch einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht geltend gemacht werden, da oftmals von Versicherungen nur das bemessen wird, was vom Geschädigten gemeldet wurde. Dabei entsteht das Problem, dass viele Betroffene nicht wissen, welche Schadensansprüche ihnen beim Verkehrsunfall zustehen. Dies fängt bereits bei den Kostenpauschalen für Telefonate oder Fahrtkosten an. Dabei zahlen Versicherungen selbst diese Positionen nicht freiwillig. Andere Schadenspositionen sind folgende
o Schmerzensgeld,
o Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Reparatur oder Neubeschaffung,
o Verdienstausfall,
o entgangener Gewinn,
o Haushaltsführungsschaden und
o viele weitere Schadenspositionen