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Verkehrsrecht

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten sowie erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Seit 2013 betreue ich Mandanten in diesem Rechtsgebiet mit den Schwerpunkten Bußgeldfälle, Fahrerlaubnisangelegenheiten und Verkehrsunfallregulierung. Sie profitieren dabei von einer unkomplizierten Abwicklung Ihres Falls, denn eine Kommunikation bezüglich Ihres Falls ist über den Messenger (WhatsApp) oder Email bei mir möglich. Auf diese Weise haben Sie einen direkten Kontakt zu mir.

Das Verkehrsrecht ist ein Bestandteil des Verkehrswesens und beinhaltet größtenteils die Rechtsgebiete, welche mit dem Verkehr, also mit der Veränderung des Ortes von Personen oder Gütern in Zusammenhang stehen. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin prüfe ich Ihren Fall genau und vertrete Sie angemessen. Das Verkehrsrecht ist sehr umfangreich, weil es sich mit unterschiedlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts auseinandersetzt. Wegen der Verschiedenheit der zu organisierenden Anforderungen, kann es nur mühsam zu einer Zusammenfassung kommen und ist deswegen einer detaillierten Gesetzgebung unterworfen. Ich bin für diesen Bereich spezialisiert. Ich kann Ihnen genau sagen, ob Sie ein Bußgeld erwartet, wie viele Punkte möglicherweise anfallen werden und ob Sie evtl. Ihren Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben müssen.

Die Fachrichtung Verkehrsrecht wurde ursprünglich von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Nach § 14 d der Fachanwaltsordnung (FAO) können besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Besonderheiten im Verkehrsrecht:

Was tun beim Verkehrsunfall? Im Vorhinein sollte ein vorliegender Schaden immer durch einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht geltend gemacht werden, da oftmals von Versicherungen nur das bemessen wird, was vom Geschädigten gemeldet wurde. Dabei entsteht das Problem, dass viele Betroffene nicht wissen, welche Schadensansprüche ihnen beim Verkehrsunfall zustehen. Dies fängt bereits bei den Kostenpauschalen für Telefonate oder Fahrtkosten an. Dabei zahlen Versicherungen selbst diese Positionen nicht freiwillig. Andere Schadenspositionen sind folgende

o Schmerzensgeld,
o Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Reparatur oder Neubeschaffung,
o Verdienstausfall,
o entgangener Gewinn,
o Haushaltsführungsschaden und
o viele weitere Schadenspositionen

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