Besonderheiten im Strafrecht:
Was passiert im Ermittlungs- und im Strafverfahren?
Bei einem Anfangsverdacht einer Straftat ist die Polizei die Ermittlungsinstanz der Staatsanwaltschaft und ermittelt in dieser Sache. Hier bekommt der Beschuldigte die Möglichkeit, sich im vorhinein zu der Angelegenheit zu äußern.
Ich werde als Anwalt im Bereich Strafrecht dafür sorgen, dass die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft gesendet wird, bevor Sie sich dazu äußern. Häufig vertun Beschuldigte durch übereilte Aussagen jede vernünftige Möglichkeit des Verteidigers im Bezug auf die Herbeiführung eines Freispruches. Zunächst erhalte ich also von der Staatsanwaltschaft die entsprechende Ermittlungsakte und somit auch Einsicht. Nun kann ich meinem Mandanten mitteilen, wie nun zu verfahren ist und was Ihm vorgeworfen wird.
Melden Sie sich bei mir, um Ihren Fall zu besprechen und an einem erfolgreichen Ausgang für Ihre Angelegenheit arbeiten.